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SPRACHENDIENST

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich

1.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Contact Global GmbH im Rahmen des Geschäftsbetriebes geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

2.
Die Contact Global GmbH nimmt Aufträge und Angebote ausschließlich zu den eigenen, im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die davon ganz oder teilweise abweichen oder diesen Bedingungen widersprechen, sind für die Contact Global GmbH nicht verbindlich, es sei denn, die Contact Global GmbH bestätigt diese explizit in schriftlicher Form.

II. Angebote/Bindung

Die Contact Global GmbH gibt verbindliche Angebote nur schriftlich ab. An die Geltung dieser Angebote ist die Contact Global GmbH, sollte keine anderweitige Fristbestimmung in dem Angebot enthalten sein, für die Zeitdauer von längstens einem Monat gebunden. Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes vereinbart ist.

III. Leistungen/Umfang von Übersetzungsaufträgen von der Contact Global GmbH

1.
Inhalt und Umfang der konkreten Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis der Contact Global GmbH mit ihrem Auftraggeber ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder dem schriftlichen Vertrag zwischen der Contact Global GmbH und deren Auftraggeber enthalten ist. Die vorgenannten schriftlichen Vertragsunterlagen bilden mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Contact Global GmbH.

2.
Die vertraglich vereinbarte Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der größtmöglichen Sorgfalt ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Zahl der Ausfertigung der vertraglich vereinbarten Leistung in der vertraglich vereinbarten Form.

IV. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.Vergütung

Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von der Contact Global GmbH erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Soweit in den vorgenannten Vertragsunterlagen keine anderweitige Regelung getroffen wurde, sind die Transport- und Verpackungskosten von dem Auftraggeber zu tragen. Zusätzlich ist von dem Auftraggeber die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu zahlen.

2. Kostenvoranschläge

Auf Wunsch des Kunden erstellt die Contact Global GmbH einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag ist vergütungspflichtig. Die Vergütung beträgt 10 % des veranschlagten Angebotspreises für den Kostenvoranschlag.

Kostenvoranschläge der Contact Global GmbH sind unverbindlich. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages bis zu 15 % gilt nicht als wesentliche Abweichung von demselben und gewährt dem Auftraggeber kein hierauf beruhendes Kündigungsrecht.

3. Zahlung der Vergütung

Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Verzugsfall ist die Contact Global GmbH unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen und Provisionen gemäß den üblichen Sätzen deutscher Banken für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu berechnen. Ist der Kunde mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden der Contact Global GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern können (z. B. gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Exekutionen, Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen usw.), kann die Contact Global GmbH jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig machen sowie gestundete Forderungen sofort fällig stellen.

4. Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet mit Ansprüchen, die aus dem Vertrag selbst oder aber aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit der Contact Global GmbH zustehen, aufzurechnen oder wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche des Käufers sind unbestritten bzw. rechtskräftig durch Vergleich oder Urteil festgestellt.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat der Contact Global GmbH zu dem vertraglich vereinbarten Termin alle Informationen und Unterlagen, die zur vertragsgemäßen Erstellung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind, unaufgefordert und rechtzeitig sowie auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Zum gleichen Termin hat der Auftraggeber der Contact Global GmbH Mitarbeiter seines Unternehmens zu benennen, die als kompetente Ansprechpartner für die Contact Global GmbH zur Verfügung stehen und die Contact Global GmbH mit allen erforderlichen Informationen und/oder Unterlagen versorgen können.

Des weiteren obliegt es dem Auftraggeber, die Contact Global GmbH mit allen für eine gesetzes- und vertragsgemäße Ausführung erforderlichen Informationen (z.B. Benennung des Einsatzbereiches und der Nutzung des Produktes, Angaben zu Exportstaaten, Charakterisierung der Funktionsweise des Produktes) zu versorgen und wichtige produkt- und verfahrensspezifische Dokumente zur Verfügung zu stellen (z.B. Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Tabellen, Abkürzungen, technische Zeichnungen, Fotografien und Unterlagen etc.).

Sollte der Auftraggeber mit den vorgenannten Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, ist die Contact Global GmbH berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung dieser Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, daß der Vertrag gekündigt werde, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Wenn die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gilt der Vertrag als aufgehoben. In diesem Falle kann die Contact Global GmbH einen der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen sowie eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers wegen Verschuldens bleibt unberührt.

Verletzungen der Mitwirkungspflichten und/oder Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung und/oder nicht rechtzeitigen Einhaltung der Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben, sind, unabhängig von den vorstehenden Regelungen, vollumfänglich von dem Auftraggeber zu vertreten.

Soweit der Contact Global GmbH solche Dokumente und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, versichert der Auftraggeber, dass diese Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung durch die Contact Global GmbH ausschließen oder einschränken. Falls Dritte dennoch Rechte geltend machen sollten, werden sich die Vertragspartner hiervon gegenseitig unverzüglich unterrichten. Der Auftraggeber übernimmt auf seine Kosten die Abwehr solcher Rechte und stellt die Contact Global GmbH von allen materiellen und/oder immateriellen Nachteilen in diesem Zusammenhang unwiderruflich frei.

V. Lieferzeit für die vertraglich vereinbarte Leistung

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Contact Global GmbH, jedoch nicht vor Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (vgl. insbesondere Ziffer IV.4 der AGB).

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die fertiggestellte vertraglich vereinbarte Leistung das Unternehmen der Contact Global GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt wurde.

Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die die Contact Global GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel, ob bei der Contact Global GmbH oder bei ihren Unterlieferanten eingetreten - z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Hard- und/oder Software o.ä. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Die Contact Global GmbH teilt dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mit.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferfrist ohne weitere Ankündigung und automatisch für die Contact Global GmbH um den Zeitraum, während der sich der Auftraggeber in Verzug befand.

Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen worden sind oder werden.

VI. Gefahrenübergang und Versand

1.
Der Versand erfolgt auf Wunsch des Kunden, wenn nicht anders vereinbart, per E-Mail.

Eine abweichende Versendungsform ist der Contact Global GmbH rechtzeitig, möglichst schriftlich, mitzuteilen. Sich hieraus ergebende Zusatzkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

2.
Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Telex, Telefax, E-Mail und anderen Übermittlungsarten namentlich aus Verlust, Verspätung, Mißverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt vollumfänglich der Auftraggeber, sofern die Contact Global GmbH kein grobes Verschulden trifft.

VII. Abnahme

1.
Die Abnahme der von der Contact Global GmbH erstellten vertraglich vereinbarten Leistung erfolgt durch Ingebrauchnahme. Wird die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen berechtigt beanstandet, gilt sie als abgenommen.

VIII. Sachmängelhaftung

1.
Ist die von der Contact Global GmbH gelieferte vertraglich vereinbarte Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist die Contact Global GmbH zunächst unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verpflichtet, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss von dem Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend gemacht werden.

Schlägt der erste Versuch der Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die Contact Global GmbH unter Bestimmung einer angemessenen Nachfrist nochmals zur Nachbesserung auffordern.

2.
Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel der von der Contact Global GmbH gelieferten vertraglich vereinbarten Leistung hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung nach der Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung schriftlich unter Konkretisierung der Monierungen zu rügen.

Bei Versäumung dieser Rügefristen kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht. Die Verpflichtungen aus den §§ 377, 378 HGB werden hierdurch nicht berührt.

3.
Schlägt die von dem Auftraggeber geforderte Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl oder leistet die Contact Global GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

4.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, eines leitenden Angestellten oder eines Mitarbeiters der Contact Global GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Mängel in der Übersetzung, die auf fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.

Korrekturen sind ausschließlich in die vorliegende Übersetzungsdatei farblich markiert einzutragen.

Reklamationen werden nur dann entgegengenommen, wenn Änderungen in die digitale Vorlage eingetragen wurden. Handschriftliche Änderungen in gesetzten Dateien oder bereits gedruckten Prospekten werden von der Contact Global GmbH nicht entgegengenommen und die dadurch entstanden Mehrkosten beim Setzer und Drucker nicht übernommen.

IX. Haftung bei Pflichtverletzung gem. §§ 280/281 BGB bzw. aus unerlaubter Handlung

Die Haftung bei einer Pflichtverletzung, soweit diese nicht in der Erstellung einer mit Sach- und/oder Rechtsmängeln behafteten Vertragsleistung besteht, beschränkt sich auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes. Dies gilt auch für die Handlungen von Erfüllungsgehilfen.
Bei leichter Fahrlässigkeit von Contact Global GmbH bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen besteht kein Schadenersatzanspruch aus zu vertretender Pflichtverletzung bzw. unerlaubter Handlung.

Die vorstehende Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Contact Global GmbH haftet auch nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Um ein Vireninfektionsrisiko zu vermeiden, benutzt Contact Global GmbH Firewalls und Antivirensoftware. Bei Lieferungen von Übersetzungen in Dateiform ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig.

Für Datei- und Textfehler, auch wenn sie auf Übertragungsfehlern beruhen, haftet Contact Global GmbH nicht.

X. Einräumung von Nutzungsrechten

1.
Die vertraglich vereinbarte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Contact Global GmbH. Bis zur vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung steht dem Auftraggeber kein Nutzungsrecht an der vertraglich vereinbarten Leistung von der Contact Global GmbH zu.

2.
Soweit zwischen der Contact Global GmbH und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, räumt die Contact Global GmbH dem Auftraggeber das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der von ihr erstellten vertraglich vereinbarten Leistung - einschließlich der darin enthaltenen Fotografien, grafischen Darstellungen und technischen Zeichnungen - in gedruckter Form ausschließlich entsprechend dem Vertrag zugrunde liegenden Zweck - ein. Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung ist auf den jeweiligen in dem schriftlichen Vertragsangebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Vertrag spezifizierten Leistungsgegenstand, den dort genannten Typ oder die dort erwähnte Serie beschränkt. Einseitige Veränderungen der gelieferten Dokumentation durch den Auftraggeber sind ohne schriftliche Genehmigung der Contact Global GmbH untersagt.

3.
Die Contact Global GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Vervielfältigung und Verbreitung einer durch den Auftraggeber oder einen Dritten veränderten vertraglich vereinbarten Leistung entstehen.

4.
Weitergehende Nutzungsrechte, etwa das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einer Bearbeitung der vertraglich vereinbarten Leistung, z.B. einer Übersetzung, das Recht zur Aufzeichnung auf Bild- und Tonträger und auf maschinenlesbare Datenträger, das Recht zur elektronischen Speicherung, zur Nutzung in einer Datenbank und zur Ausgabe in körperlicher und unkörperlicher Form sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, werden nicht eingeräumt.

Sollte der Auftraggeber eine weitergehende Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung entsprechend dieser Aufstellung anstreben, muss er die vorherige schriftliche Genehmigung der Contact Global GmbH einholen. Außerdem ist diese Nutzung des Werkes zusätzlich zu vergüten.

5.
Desweiteren ist es dem Auftraggeber untersagt, ohne schriftliche Genehmigung durch die Contact Global GmbH die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder durch Dritte ausüben zu lassen.

6.
Auch eine Vervielfältigung und Verbreitung in Schulungsunterlagen, Seminardokumentationen oder zu sonstigen Dokumentationszwecken ist ohne Erlaubnis der Contact Global GmbH untersagt.

7.
Die Contact Global GmbH versichert, dass sie allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an der von ihr erstellten vertraglich vereinbarten Leistung zu verfügen und bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügungen getroffen hat

XI. Subunternehmer

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Contact Global GmbH zur Erbringung bestimmter Teilleistungen (z.B. Übersetzungen, Erstellung von Glossaren, Schulungen, Exportberatungen) und/oder der vertraglich vereinbarten Leistung im Ganzen Subunternehmer einschaltet.

XII. Referenzen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Contact Global GmbH den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers nach Auftragsbeendigung in ihre Referenzliste aufnimmt.

XIII. Tätigkeit für Mitbewerber

Der Contact Global GmbH ist es gestattet, auch für Unternehmen tätig zu werden, die gegebenenfalls zu dem Auftraggeber in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.

XIV. Geheimhaltung

Unterlagen und Informationen, die die Contact Global GmbH von dem Auftraggeber anlässlich der Erstellung der vertraglich vereinbarten Leistung übergeben oder zur Kenntnis gebracht werden, werden von der Contact Global GmbH vertraulich und mit der notwendigen Sorgfalt gegenüber Dritten behandelt.

Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden und möglichen Erfüllungsgehilfen kann die Contact Global GmbH einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

Die Contact Global GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

XV. Verjährung

Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Kunden aus Verzug, Sachmängelhaftung und Pflichtverletzung beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Leistung.

Diese Einschränkung der gesetzlichen Verjährung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

XVI. Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen einschließlich der Abrede, auf Schriftform zu verzichten.

XVII. Gerichtsstand

Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Erfüllungsort Enger.
Gerichtsstand ist je nach Höhe des Gegenstandswertes Herford oder Bielefeld.

XVIII. Rechtswahl/salvatorische Klausel

Für das Vertragsverhältnis zwischen der Contact Global GmbH und dem Auftraggeber gilt für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht.